Das neue Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)

Verpackungsgesetz 2019 (VerpackG)

Wir kümmern uns für Sie um eine möglichst einfache Erfüllung des neuen Verpackungsgesetzes!

Am 1.Januar ist das Verpackungsgesetz 2019 in Kraft getreten.

Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG). Die Zentrale Stelle Verpackungsregister übernimmt in diesem Zusammenhang die Aufgabe, die Produktverantwortlichen zu registrieren und damit öffentlich zu machen und über weitere Aufgaben (z. B. Datenmeldung) für Transparenz und Rechtsklarheit zu sorgen. Die weiteren ökologischen Ziele, wie u. a. die Erfüllung der Recyclingquoten und die finanzielle Förderung von nachhaltigeren Verpackungen, werden durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht.

Das neue Verpackungsgesetz ersetzt die bisherige Verpackungsverordnung und regelt somit u.a. die Lizensierungspflicht bei Serviceverpackungen. Als Serviceverpackungen bezeichnet man Verpackungen, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen und unterstützen. Dabei sind die Lizenzgebühren von demjenigen abzuführen, der die Verpackung zuletzt mit Ware befüllt und an den Endverbraucher abgibt. Bei der „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ müssen sich künftig alle Unternehmen registrieren lassen, die Ware verpacken und an private Endverbraucher verkaufen. Das Register ist öffentlich einsehbar.

Wir, als Ihr Lieferant, haben alle notwendigen Registrierungen bereits vorgenommen. Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Unsere Registrierungsnummer: DE1270825580939-V

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